ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1) Der Film

1.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn.

1.2. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt worden sind.

1.3. mindcore productions / Steffen Boseckert verkauft die Erstellung des Films und die Nutzung des Films, nicht die Daten oder Rechte, insofern dies nicht anders vereinbart wurde.

2) Kosten

2.1 Die vereinbarten Leistungen werden von mindcore productions / Steffen Boseckert durchgeführt. Für Leistung und Preise gilt der letzte Kostenvoranschlag.

2.2 Etwaige Mehrkostenforderungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers hat mindcore productions / Steffen Boseckert vorher anzukündigen. Mehrkosten, die nicht im Vorfeld angekündigt werden können oder von höherer Instanz genehmigt werden können, wie z.B. Überstunden, spontane zusätzliche Technik o.ä, trägt der Kunde/Auftraggeber.

2.3 Sofern im schriftlichen Angebot nicht anders vermerkt, hat ein Arbeitstag 8 Stunden zzgl. 1 Stunde Pause. Überstunden ab der 9. Stunde werden mit 25% des angebotenen Tagessatzes pro zzgl. Stunde berechnet. Ab der 13. Stunde werden Überstunden mit 50% des angebotenen Tagessatzes pro zzgl. Stunde berechnet.

2.4 Der Spesensatz pro Person und Tag beträgt 24€ netto und kann nicht reduziert werden, wenn z.B. nur 6 statt 8 Stunden gedreht wurde. Insofern nicht im Angebot inkludiert, werden die Spesen gesondert in der Rechnung aufgeführt.

2.5 Reisekosten werden mit 0,30€ pro Kilometer berechnet. Insofern nicht anders angeboten, werden die gesamten Fahrkosten gesondert in der Rechnung aufgeführt. Bei weiteren Reisen behält sich mindcore productions / Steffen Boseckert vor, das KFZ gesondert auszuweisen.

2.6 Insofern nicht anders angeboten oder vereinbart, betragen die Übernachtungskosten 79€ pro Person und Nacht. Übernachtungskosten geltend zu machen liegt in der Einschätzung der Produktion, in jedem Fall jedoch ab einer Anreise von 150km zum Drehort oder bei Dreharbeiten über 8 Stunden. Bei Hotelbuchungen durch den Auftraggeber entfällt dieser Betrag.

2.7 Reisetage werden mit 50% des jeweiligen Tagessatzes laut dem letzten abgegebenen Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt.

2.8 In dem unwahrscheinlichen Fall, dass mindcore productions / Steffen Boseckert eine Produktion aufgrund von Krankheit, Verletzung, höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehener Umstände nicht umsetzen kann, die außerhalb der Kontrolle von mindcore productions / Steffen Boseckert liegen, wird mindcore productions / Steffen Boseckert den bestmöglichen Dienstleister (“Ersatz”) finden, um die Produktion durchzuführen. In dem Fall, dass ein geeigneter Ersatz nicht gefunden werden kann, sind Haftung und Verantwortlichkeit ausschließlich auf die Rückerstattung der für die entsprechende Produktion entstandenen Kosten beschränkt, die mindcore productions / Steffen Boseckert dem Auftraggeber in Rechnung gestellt hat.

2.9 In dem unwahrscheinlichen Fall, dass mindcore productions / Steffen Boseckert eine Produktion am Tag der Produktion durch nicht beeinflussbare Faktoren wie höhere Gewalt (z.B. mit dem Dreh unvereinbares Wetter) oder durch Verschulden des Auftraggebers nicht umsetzen kann, werden 50 Prozent des vereinbarten Tagessatzes zuzüglich Spesen berechnet.

2.10 Sagt der Auftraggeber eine Produktion erst innerhalb von 24 Stunden vor deren Beginn ab, wird der volle Tagessatz gemäß des letzten Kostenvoranschlags für den entsprechenden Drehtag berechnet.

3) Herstellung

3.1 Die Herstellung beginnt mit der schriftlich bestätigten letzten Besprechung vor der Produktion oder – sofern eine solche nicht erfolgt – mit der Annahme des schriftlichen Auftrags durch Telefonkorrespondenz, Email oder ähnliches.

3.2 Der Film wird wie im Konzept o.ä. beschrieben durchgeführt. Wenn nicht anders angegeben, erhält der Auftraggeber zwei Feedback-Schleifen für Korrekturen. Die Korrekturen umfassen Änderungen an Schnitt und Grafik im Rahmen des Angebots, keinen Nachdreh zzgl. Vertonung o.ä. Die erste Feedback-Schleife umfasst größere Änderungen, die zweite Feedback-Schleife dient der Änderung von Details.

3.3 mindcore productions / Steffen Boseckert erstellt kreative Leistungen. Diese sind, gleich ob ein Konzept vorliegt, immer subjektiv zu betrachten. Die Qualität der Leistung von mindcore productions / Steffen Boseckert sowie der kreative Stil der Projektrealisierung ist dem Auftraggeber im Vorfeld bewusst. Eine Nicht-Einhaltung der Qualitätsstandards ist subjektiv und nicht rechtskräftig.

3.4 Insofern der Auftraggeber Schauspieler, Models o.ä. zur Verfügung stellt, haftet der Auftraggeber für die Klärung der Rechte mit den eingebrachten Personen, Locations o.ä.

3.5 Sofern im schriftlichen Angebot nicht anders vermerkt, ist das anzufertigende Endprodukt ein Film in Full-HD (1920×1080, 25p) mit .mp4 Konvertierung (Codec h264) und Stereo-Tonmischung. Ein anderes Endformat, wie z.B. 4K-Videoaufnahme bzw. 4K-Endformat oder 5.1-Dolby-Tonmischung für Kinoauswertung o.ä. muss im Vorfeld abgesprochen und beauftragt werden.

4) Abnahme

4.1 Beanstandungen müssen unverzüglich erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption beruhen, können nicht geltend gemacht werden. mindcore productions / Steffen Boseckert ist nicht verpflichtet, nach erfolgter Korrektur weitere Änderungen vorzunehmen.

4.2 Sofern der Film nach dem genehmigten Drehbuch gefertigt ist und qualitativ den Anforderungen entspricht, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss sogenannter Geschmacksretouren).

4.3 Im Übrigen gelten für etwaige Mängel die gesetzlichen Vorschriften.

5) Übertragung von Rechten

5.1 Beabsichtigt der Auftraggeber nach Fertigstellung des Films eine Ausdehnung des Nutzungsrechts hinsichtlich einer zeitlichen oder räumlichen Beschränkung, wird mindcore productions / Steffen Boseckert – soweit dieses möglich ist – dem Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung der üblichen oder – sofern eine solche Vereinbarung üblicher Vergütungssätze nicht feststellbar ist – einer angemessenen Vergütung abtreten. Die entsprechende Verlängerung oder Ausdehnung der Nutzungsrechte wird mindcore productions / Steffen Boseckert nur aus wichtigem Grund verweigern.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von mindcore productions / Steffen Boseckert genehmigten Änderungen durch mindcore productions / Steffen Boseckert selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen nicht zumutbar.

5.3 Der Übergang der Rechte erfolgt mit der vollständigen Bezahlung der Herstellungskosten und der Ablieferung der Musterkopie an den Auftraggeber. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der von mindcore productions / Steffen Boseckert erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. mindcore productions / Steffen Boseckert kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

5.4 Das Eigentum am Bild- und Tonnegativ sowie an allen für die Herstellung des Films von mindcore productions / Steffen Boseckert selbst erstellten Materialen wie Konzepten, Drehbüchern, Unterlagen und gedrehten bzw. generierten Rohdaten verbleiben bei mindcore productions / Steffen Boseckert. mindcore productions / Steffen Boseckert überträgt dem Auftraggeber keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Films entstandenen Materialen und Unterlagen, insbesondere auch nicht hinsichtlich der während eines etwaigen Castings entstandenen Aufnahmen. Der Auftraggeber erwirbt ein Nutzungsrecht, jedoch kein Recht an Rohdaten, gedrehtem Rohmaterial o.ä.

5.5 Will der Auftraggeber über die vereinbarte Nutzung des Films hinaus Rechte am Film oder an den für die Produktion gedrehten bzw. generierten Rohdaten erwerben, muss er hierüber mit mindcore productions / Steffen Boseckert eine gesonderte Vereinbarung treffen und kann folglich die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung einer der Produktion angemessenen Vergütung erwerben.

5.6 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf mindcore productions / Steffen Boseckert – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

6) Zahlungsbedingungen

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zu der Zahlung der Kosten wie im Kostenvoranschlag angegeben. Zahlungsfrist u.ä. sind dem Kostenvoranschlag zu entnehmen. Insofern nicht anders vereinbart: 10 Tage Zahlungsziel, 100% bei Lieferung.

7) Kopien und Aufbewahrung

7.1 mindcore productions / Steffen Boseckert darf sich Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite) herstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn der Film seitens des Auftraggebers im Einsatz ist.

7.2 Die Filmproduktion ist nicht verpflichtet, das Material (Rohdaten, Tonaufnahmen u.a.) zu sichern. Eine Sicherung erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – aus Kulanz. Insofern keine Sicherung der Daten nach Abgabe durch mindcore productions / Steffen Boseckert erfolgt, ist diese nicht haftbar.

8) Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per E-Mail gelten entsprechend.

8.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von mindcore productions / Steffen Boseckert in Würzburg. Erfüllungsort ist Würzburg.